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Feinde der Verfassung und Demokratie in der Kreisverwaltung - Eskalation bei der Demo in Zeitz am 5. Januar 2026


Wie bereits berichtet, wurde die angemeldete Demonstration in Zeitz durch das Rechts- und Ordnungsamt des Burgenlandkreises mit zahlreichen Auflagen beschwert, die ganz klar Willkür zum Ausdruck bringen und als vorsätzlich rechtswidrig bezeichnet werden können. Doch am 5. Januar 2026 kam es zu einer weiteren Eskalation.



Die Demonstranten, die zu Fuß am Demonstrationszug teilnehmen wollten, wollten – ebenso wie die Fahrzeuge – die Straße benutzen. Dies wurde jedoch vom Rechts- und Ordnungsamt, genauer gesagt durch den dortigen Mitarbeiter Herrn Runkewitz, untersagt. Dieser teilte mit, dass die Straße erst ab 20 PKW und 50 Fußgängern genutzt werden dürfe. Eine Rechtsgrundlage dürfte es dafür nicht geben. Laut einem Teilnehmer vorort wurden seitens der Polizei Bußgelder angedroht, wenn sich die Demonstranten nicht an diese Auflage hielten.

Die Demoanmelderin teilte Herrn Runkewitz mit, dass der Demonstrationszug mit Autos und zu Fuß teilnehmenden Personen die Straßen nutzen werde. Daraufhin kündigte Herr Runkewitz an, dass die Polizei den Protestzug sofort stoppen, untersagen und auflösen würde, da bereits das Fahren der Autos im Schritttempo eine Verkehrsbehinderung darstellen würde und die nicht genehmigte Nutzung der Straßen durch Fußgänger ebenso. Der Straftatbestand der Nötigung durch Herrn Runkewitz und auch der Polizei kann durchaus als erfüllt angesehen werden.

Die Demonstranten verzichteten deswegen am Montag auf einen Auto-Korso und Demonstrationsaufzug.

Einmal mehr ist erkennbar, dass die Kreisverwaltung des Burgenlandkreises sehr bestrebt ist, die Sichtbarkeit von Demonstrationen einzuschränken – sogar jener Demonstrationen für Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit.

Nicht nur die Benutzung der Straße wurde untersagt, auch das, was die Demonstranten auf ihren Plakaten, Fahnen und Transparenten postulieren, dürfe nur explizit dem Thema in der Anmeldung der Demo entsprechen. Doch wer definiert, welche Losungen noch dem Thema der Demo entsprechen? Und wie kann es sein, dass sich das Rechts- und Ordnungsamt erdreistet, die Meinungsfreiheit in dieser Form einzuschränken? Verstöße sollen der Anmelderin angelastet werden. Diese solle demnach selbst für die Einschränkung der Meinungsfreiheit sorgen.

Feinde der Verfassung und Demokratie in der Kreisverwaltung

Man kann, ja man muss durchaus zu dem Schluss kommen, dass es in der Kreisverwaltung Feinde der Verfassung und der Demokratie gibt, die Willkür walten lassen. Einerseits gibt es in Deutschland ein Willkürverbot, andererseits gehört das Demonstrationsrecht zu den Abwehrrechten der Bürger gegen die regierende Politik. In Zeitz zeigt sich einmal mehr, wie verfassungsfeindlich die Kreisverwaltung eingestellt ist.

Wird dies Konsequenzen für die beteiligten Mitarbeiter haben?

Wir können wohl davon ausgehen, dass dieses Handeln keine Konsequenzen haben wird. Erfahrungsgemäß gehört rechtswidriges Handeln in Teilen der Kreisverwaltung zum Tagesgeschäft. Die Kreisverwaltung ist Meister im Aussitzen nicht nur von Widerspruchsverfahren. Auch der Landrat Götz Ulrich (CDU) selbst tut sich schwer damit, klare verwaltungsrechtliche Vorschriften einzuhalten. Es ist auch seine Auffassung, dass Betroffene Klage einreichen sollen. Eine Korrektur klar erkennbaren rechtswidrigen Handelns lehnt er demnach selber ab.

Man kann sicherlich ebenfalls davon ausgehen, dass Herr Runkewitz, der in der Vergangenheit schon öfter im Zusammenhang mit der Einschränkung von Demonstrationen aufgefallen war, vom Landrat Götz Ulrich auf diesem Posten belassen wurde, weil Herr Runkewitz so gut darin ist, regierungskritische Demonstrationen einzuschränken.
Verfasser: Michael Thurm  |  06.01.2026
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