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Alarm im Ausschuss: Die AfD kann rechnen! - Die MZ entdeckt eine neue Gefahr für die Demokratie - die parlamentarische Bruchrechnung


Es gibt Nachrichten, bei denen einem das Frühstücksbrötchen im Hals stecken bleibt. Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gewonnen. Das war bereits bekannt. Nun aber kommt es noch schlimmer. Die Partei möchte entsprechend ihrem Wahlergebnis in den Ausschüssen vertreten sein.



Die Mitteldeutsche Zeitung hat den Vorgang rechtzeitig erkannt und schlägt Alarm. Unter der Überschrift „Wie die AfD ihren Wahlsieg jetzt in Macht verwandeln will“ erfahren die Leser, dass Wahlsiege offenbar nicht mehr nur zur Dekoration dienen. Die Gewählten könnten tatsächlich versuchen, daraus politischen Einfluss zu nehmen. Mit so etwas konnte nun wirklich niemand rechnen.

Ein Wahlergebnis wird plötzlich ernst genommen

Die AfD verfügt nach dem vorläufigen Ergebnis über 39 von 83 Landtagssitzen. Das sind knapp 47 Prozent. Nun fordert sie Ausschüsse mit zwölf Mitgliedern und beansprucht davon sechs Sitze. Nach Darstellung der MZ ist das der Einstieg in eine parlamentarische Dunkelkammer, in der Kontrolle nur noch stattfindet, „wenn es der AfD passt“.

Zum Glück verzichtet der Kommentar weitgehend auf störende Rechenoperationen. Zahlen könnten die Dramatik beeinträchtigen. Wir holen das Versäumte einfach mal nach:

12 × 39 ÷ 83 = 5,64

Das Ergebnis ist erschütternd. Denn 5,64 lässt sich bei der Vergabe von Ausschusssitze nur schwer darstellen. Selbst der modernste Landtag kann bisher keine 0,64 Abgeordneten entsenden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dürfte auch davon abraten, einen Parlamentarier entsprechend zu kürzen.

Also muss gerundet beziehungsweise ein Sitzzuteilungsverfahren angewandt werden. Dabei könnten aus 5,64 tatsächlich sechs Sitze werden. Hier beginnt offenbar der Angriff auf die Demokratie.

Die gefährliche Macht der Rundung

Sechs von zwölf Sitzen entsprechen 50 Prozent. Die AfD wäre damit gegenüber ihrem Anteil im Landtag um rund drei Prozentpunkte überrepräsentiert. Bei elf Ausschussmitgliedern ergäbe sich dagegen:

11 × 39 ÷ 83 = 5,17

Dann bekäme die AfD voraussichtlich fünf Sitze und wäre leicht unterrepräsentiert. Das wäre vermutlich mathematisch weniger gefährlich, weil die Rundung in die politisch gewünschte Richtung verliefe.

So einfach kann Demokratie sein. Wird zugunsten der richtigen Parteien gerundet, handelt es sich um verantwortungsvolle parlamentarische Organisation. Wird zugunsten der falschen Partei gerundet, verwandelt sich ein Wahlergebnis in Machtergreifung dunkler Mächte.

Die eigentliche Sensation besteht also nicht darin, dass sich eine Partei zusätzliche Sitze aus dem Nichts beschaffen will. Es geht um ein gewöhnliches Rundungsproblem mit politischer Wirkung. Doch „Streit über Ausschussgröße und Sitzzuteilungsverfahren“ klingt natürlich weniger bedrohlich als „Wie die AfD ihren Wahlsieg jetzt in Macht verwandeln will“.

Ein Patt wird nicht zur Alleinherrschaft

Mit sechs von zwölf Sitzen hätte die AfD keine Mehrheit. Sie könnte allein keinen Beschluss durchsetzen. Sie könnte aber Beschlüsse verhindern, wenn für diese eine Mehrheit erforderlich wären. So etwas nennt man ein Patt.

In der MZ klingt es aber eher nach der parlamentarischen Version einer Machtübernahme. Das Parlament könne nur noch kontrollieren, wenn es der AfD passe. Offenbar ist Blockieren inzwischen schlimmer als Regieren. Vermutlich deshalb, weil man zum Regieren sieben Stimmen bräuchte, während zum Blockieren sechs genügen. Die Mathematik war schon immer der natürliche Feind des guten politischen Gebrauchs.

Der MDR beschreibt die Sache vergleichsweise unspektakulär. Bei einer geraden Zahl von Ausschussmitgliedern könnten Pattsituationen entstehen. Die rechtliche Zulässigkeit werde geprüft. Das ist sachlich richtig, aber journalistisch natürlich viel zu reizarm. Wo bleiben Macht, Gefahr und der drohende Untergang der Ausschusskultur?

Ausschussmehrheiten sind völlig normal, außer sie gefallen nicht

Besonders erstaunlich ist die plötzliche Sorge um die parlamentarische Kontrolle. Regierungskoalitionen verfügen seit Jahrzehnten über Mehrheiten in den Ausschüssen. Dort können sie Gesetzesvorhaben durchsetzen, Änderungsanträge der Opposition ablehnen, Anhörungen begrenzen und Kontrollinitiativen überstimmen. So etwas nennt man parlamentarischen Alltag.

Die Regierungsfraktionen kontrollieren dabei eine Regierung, die sie selbst gewählt haben, politisch tragen und bei nächster Gelegenheit lieber nicht mit harten Bandagen anfassen möchten. Das gilt gemeinhin als funktionierende Gewaltenteilung mit eingebautem Freundschaftsdienst.

Problematisch wird die Sache offenbar erst, wenn eine „feindliche“ Fraktion zu viele Stühle erhält. Dann sind Ausschusssitze plötzlich keine Folge des Wahlergebnisses mehr, sondern ein Instrument zur „Einschränkung von Kontrollstrukturen“.

Vielleicht sollte die MZ künftig vor jeder Wahl einen Hinweis veröffentlichen: Achtung! Abgegebene Stimmen können zu Mandaten führen. Mandate können politischen Einfluss verursachen. Wählen Sie verantwortungsvoll.

Der unsichtbare Zeuge

Besonders eindrucksvoll ist das Beispiel der Untersuchungsausschüsse. Nach Darstellung der MZ könnte die AfD mit sechs von zwölf Stimmen die Vorladung jedes Zeugen verhindern, den die anderen Fraktionen hören wollen. Eine Rechtsgrundlage nennt der Kommentar nicht. Auch besondere Minderheitenrechte werden nicht erläutert.

Das ist verständlich. Rechtsgrundlagen bremsen den Erzählfluss. Am Ende müsste man womöglich prüfen, welche Anträge mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, welche Rechte einer qualifizierten Minderheit zustehen und ob die Behauptung in dieser Pauschalität überhaupt stimmt.

Eine solche Prüfung könnte zu Differenzierungen führen. Differenzierungen wiederum gefährden die eindeutige Botschaft. Und wenn eines in der Politik nicht gebraucht wird, dann sind es störende Einzelheiten.

Wahlergebnisse unter Vorbehalt

Die Botschaft des Kommentars lautet im Kern: Die AfD hat zwar knapp 47 Prozent der Landtagssitze, darf daraus aber keinesfalls den falschen Einfluss ableiten. Sie darf gewählt werden und im Parlament sitzen. Aber sobald sie versucht, das Wahlergebnis in Ausschusssitze zu übersetzen, wird aus Demokratie plötzlich Machtpolitik.

Wir lernen, dass Wahlen eine wunderbare Sache sind. Ihre Ergebnisse sollten allerdings nur so weit berücksichtigt werden, wie sie das bisherige politische Gleichgewicht nicht unnötig stören.

dieBasis stellt die falsche Frage – wieder einmal

Während die etablierten Parteien darüber streiten, wer in welchem Ausschuss wen blockieren darf, stellt dieBasis eine geradezu ungehörige Frage: Wer kontrolliert eigentlich das gesamte Parlament?

Die Bürger wählen, geben ihre Stimme ab und dürfen anschließend mehrere Jahre beobachten, wie Parteien über Ausschussgrößen, Sitzzuteilungen, Tagesordnungen und Kontrollrechte verhandeln.

Regierungsparteien kontrollieren die eigene Regierung. Oppositionsparteien kontrollieren die Regierungsparteien. Medien erklären anschließend, welche Kontrolle demokratisch und welche gefährlich ist. Nur die Bürger bleiben draußen vor dem Eingangsportal.

dieBasis setzt deshalb auf transparente Ausschussarbeit, nachvollziehbare Entscheidungen und stärkere direkte Demokratie. Politische Kontrolle darf nicht ausschließlich darin bestehen, dass Parteien andere Parteien kontrollieren oder zumindest so tun.

Bürger sollten zwischen zwei Wahlterminen gefragt werden, was sie von wichtigen politischen Entscheidungen halten. Das wäre allerdings ein radikaler Schritt. Denn Bürger könnten ihre Wahlentscheidung wiederholen und erneut etwas Falsches wollen.
Verfasser: Peter Scheller (dieBasis)  |  21.09.2026  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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