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Landrat verbietet dem trauernden Volk, sich eine Meinung zu bilden


Die Bürgerinitiative Burgenlandkreis hatte für den 17.11.2024 zu einer Informationsveranstaltung zum IKIG – Interkommunales Gewerbegebiet – eingeladen. Der Landrat hat die Durchführung dieser Veranstaltung untersagt. Ein neuer Termin musste angesetzt werden



In der Untersagungsverfügung stellt der Landrat fest, dass im Rahmen der Veranstaltung Kritik an der Errichtung des neuen Gewerbegebiets geübt werde. Aufgrund der beabsichtigten Meinungsäußerung und -bildung sowie der Tatsache, dass die Veranstaltung für jeden öffentlich zugänglich ist, handelt es sich um eine Versammlung gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes.

Der Landrat beruft sich darauf, dass der Schutz von staatlich anerkannten Feiertagen verfassungsrechtlich in Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung verankert ist und durch das landesrechtliche FeiertG LSA ausgestaltet wurde. Unter besonderem Schutz steht demnach der Volkstrauertag am 17.11.2024. Veranstaltungen bzw. Versammlungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schankbetrieb hinausgehen, sind untersagt, wenn sie nicht auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

Im Bescheid heißt es weiter, dass eine Versammlung im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz eine Zusammenkunft mehrerer Personen ist, die auf eine öffentliche Meinungsbildung gerichtet ist. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen kommt der Landrat zu dem Ergebnis, dass diese Veranstaltung am 17.11.2024 nicht zulässig und bereits durch das FeiertG LSA verboten ist.

Zwar wird im Bescheid auf Ausnahmen beim Vorliegen dringender Gründe, die die Meinungsäußerung unaufschiebbar machen, verwiesen, jedoch lägen diese aus Sicht des Landrates nicht vor, da die Errichtung des neuen Gewerbegebiets in Zorbau nicht unmittelbar bevorsteht.

Sollte die Versammlung dennoch durchgeführt werden, wird ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro angedroht.

Meinung: Zwar steht die Errichtung des IKIG nicht unmittelbar bevor, doch werden durch die Stadt- und Gemeinderäte mittlerweile die Weichen dafür gestellt und, wie in Weißenfels am 7.11.2024, entsprechende Beschlüsse gefasst. Gerade in Weißenfels zeigte sich, dass den Stadträten viele Dinge unklar sind, Einwände von Bürgern ignoriert werden und der Weg für das IKIG freigemacht werden soll. Auch in Lützen steht das IKIG bei der kommenden Ausschusssitzung auf der Tagesordnung. Es ist einmal wieder sehr interessant, wie bemüht man im Landkreis ist, auch kritische Informationsveranstaltungen zu unterbinden.

Der Bezug auf den Volkstrauertag ist meiner Ansicht nach doch sehr weit hergeholt, denn in Sachsen-Anhalt gehören laut https://de.wikipedia.org/wiki/Religionen_in_Deutschland lediglich 13,7 Prozent der Bevölkerung einer der großen Konfessionen an. Inwieweit es sich dabei tatsächlich um Kirchgänger handelt, steht sicherlich auf einem anderen Blatt.

Man kann wieder einmal den Eindruck gewinnen, dass im Landkreis kritische Stimmen und Bürgerinitiativen ausgebremst werden sollen, um wie in diesem Fall das IKIG durchzubringen. Andererseits wird immer wieder erklärt, dass Demokratie vom Mitmachen lebt und sich die Bürger einbringen sollen.

Termin verschoben

Die Bürgerinitiative hat umgehend einen neuen Termin bekannt gegeben – der 22.11.2024, um 17 Uhr, in der Gaststätte Friedenseiche in Zorbau.


Eine willkürliche Entscheidung

Als Beleg für die willkürliche Entscheidung des Landrates kann das Konzert Heavysaurus angesehen werden, was am 17.11.2024 stattfinden darf.

Verfasser: Michael Thurm  |  14.11.2024

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

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