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Nazi-Gerichtsurteile im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat


Wo sind die Demos gegen Rechts, die Omas gegen Rechts, die ANTIFA, wenn man sie wirklich braucht, um Nazi-Gedankengut aus den Gerichtssälen zu verbannen?



Wer sich ein wenig mehr mit der Aufarbeitung der P(l)andemiejahre befasst, ist möglicherweise auf das Gespräch mit dem Datenanalyst Tom Lausen gestoßen. In diesem aufschlussreichen Plausch erfährt der Interessierte nicht nur, dass die maßgeblichen Verfechter der P(l)andemie und deren Maßnahmen gelogen haben, sondern diese Lügen weiterhin erzählen. Dass es Lügen waren bzw. sind, ist unter anderem durch die RKI-Protokolle mittlerweile belegt.

Okay, bevor sich jemand aufregt: Es sind keine Lügen, es sind Desinformationen! Aber es sind die Desinformationen der Guten, die die Menschen mit diesen Desinformationen doch nur beschützen wollten. Es sind also gute, notwendige und wichtige Desinformationen. Oder wenn es doch keine Desinformationen sind, dann war es eben der aktuelle Stand der Wissenschaft. Der Stand, auf dem sich viele der Akteure und Plandemieisten nach wie vor befinden.



Nazi-Urteile als Basis der aktuellen Rechtsprechung

Ein weiterer Punkt, den Lausen durch seine Teilnahme an Gerichtsprozessen aufzeigte, ist die Tatsache, dass in diesem besten Deutschland, was es jemals gegeben hat, Ärzte, die Maskenbefreiungen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt hatten, verurteilt wurden, bzw. gegen solche Ärzte nach wie vor Gerichtsprozesse laufen. Bei bisherigen Verurteilungen stützen sich die Richter auf das sogenannte „Dirnen-Urteil“ von 1940 aus dem Dritten Reich, also einer "Rechtsprechung" aus einer der dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte. Haftstrafen und Berufsverbote wurden in den vergangenen Jahren verhängt.

Auf Report24 wurde dies ebenfalls schon thematisiert - „dass man sich im „Nie wieder“-Land gerichtlich immer wieder auf ein Urteil aus dem Jahr 1940 beruft, in dem man die Hinwendung zu „nationalsozialistischen Grundsätzen“ und somit zur Priorisierung der „Volksgesundheit“ betonte“. Dem ist so gesehen eigentlich kaum etwas hinzuzufügen.

Damals im Dritten Reich hatte ein Arzt ohne gründliche Untersuchung „Dirnen“ die notwendigen Dokumente ausgestellt, damit diese ihrer „Arbeit“ nachgehen konnten. Auf dieses Urteil wird sich an Gerichten im Zusammenhang mit Ärzten, die Maskenbefreiungen oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt hatten, gestützt. In langwierigen Gerichtsverfahren ist die deutsche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft sehr bemüht, eben jenen Ärzten nachzuweisen, dass sie unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatten, wenn betroffene Patienten nicht übergründlich untersucht wurden, bevor der Arzt solche Bescheinigungen ausgestellt hat. Es wird offensichtlich grundsätzlich der Expertise und den Erfahrungen solcher Ärzte misstraut. Denn es kann nicht sein, dass sich Menschen der politisch verordneten Maskenpflicht entziehen können, oder sogar die super-tollen FFP2-Masken nicht tragen müssen, bei denen das RKI laut der RKI-Protokolle keine Evidenz für deren Wirksamkeit gesehen hat. Oder dass es Menschen gibt, die sich verweigern, in den Genuss der hochmodernen Impfstoffe zu kommen, zumal für jeden Einwohner in der Europäischen Union zehn Impfdosen bestellt wurden - das Zeug also in die Leute muss.

Ärzte, die ihre Patienten, wie heute hinlänglich bekannt sein sollte, schützten, wird der Prozess gemacht. Denn die „Volksgesundheit“ stand auf dem Spiel, weil es hieß, dass ungeimpfte Menschen, die keine Maske tragen und außerdem keine Symptome haben, jene in den Tod stürzen könnten, die sich durch Maske und Impfung vor dem Coronavirus geschützt hatten. Einem Virus, das nicht nur vom RKI als nicht gefährlicher als die üblichen Grippeviren eingestuft wurde.

Offizielle "unrichtige" Gesundheitszeugnisse

Allen ist sicherlich noch die Handhabung von Krankschreibungen per Telefon während der P(l)andemiejahre bekannt. Es hatte ausgereicht, ins Telefon zu husten, um von der Arbeit für ein paar Tage befreit zu werden. Ein Arztbesuch war erst einmal nicht notwendig. Eine Untersuchung fand somit nicht statt. Das Zeugnis der Arbeitsunfähigkeit konnte bescheinigt werden. Die Politik hatte dies so festgelegt. Das ging so in Ordnung.
Man muss sicherlich kein Verschwörungstheoretiker sein, um sich ausmalen zu können, dass dies von dem einen oder der anderen ausgenutzt wurde, um ein paar Tage frei zu bekommen.

Das übliche Messen mit zweierlei Maß

Erkennbar ist das allseits beliebte und immer wieder praktizierte Messen mit zweierlei Maß, um den politischen Willen durchzusetzen. Dafür lassen sich die Staatsanwaltschaften und Gerichte als willfährige Gehilfen einspannen. Und das eben auch jetzt noch, wo bereits so viel aufgedeckt wurde und klar ist, dass es sich bei der Pandemie eben nicht um eine solche gehandelt hatte, dass sämtliche Maßnahmen rein politische Entscheidungen waren.

Wer das immer noch nicht glauben kann, bekommt unter anderem über https://corona-protokolle.net/ und https://www.rkileak.com/ die Möglichkeit, seine Zweifel zu zerstreuen.

Wo ist der Aufschrei der anständigen Bürger? Wo ist der Aufschrei gegen Rechts?

Es stellt sich unweigerlich die Frage, wo jene sind, die sich so sehr gegen alles engagieren, was auch nur ansatzweise einen Bezug zu Nazi-Deutschland und der damaligen „Rechtsprechung“ hat. Wo sind die Demos der Bündnisse für Vielfalt und Demokratie, die Demos gegen Rechts, die Demos von Omas gegen Rechts? Wo ist die ANTIFA, wenn man diese dringend braucht? Wo sind die Bürgermeister, Landräte, Politiker, die vielen Mahner von „Nie wieder ist jetzt“, die sich noch vor wenigen Monaten Seite an Seite im Kampf gegen den Faschismus zeigten?

Warum demonstrieren diese nicht vor und ggf. auch in Gerichtsgebäuden, wo solche Verfahren gegen Ärzte durchgezogen werden oder wurden? Wo sind die Demos vor den Justizvollzugsanstalten, in denen solche Ärzte, die das Wohl ihrer Patienten priorisierten hatten, eingesperrt werden? Ärzte, denen der Nürnberger Kodex ein Begriff ist und die sich an den Hippokratischen Eid und das Genfer Gelöbnis halten. Was ist los mit euch, die ihr ansonsten immer eine so große Abscheu vor allem habt, was tendenziell rechts sein könnte? Gehen Nazi-Urteile für euch in Ordnung, weil euch die Plandemieisten sagen, dass in solchen Fällen die Rechtsprechung im Dritten Reich doch gar nicht so schlecht war? Oder ist die Vorgehensweise wie im Dritten Reich okay, solange es die „Richtigen“ trifft?

Ich frage für eine Freundin.

Verfasser: Michael Thurm  |  08.08.2024

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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