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Polizei verbietet Spaziergang, ohne Rechtsgrundlage zu nennen


In Aschersleben ist es nach wie vor nicht möglich, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Demonstration uneingeschränkt auszuüben.


Am Montag, den 11. November 2024, versammelten sich in Aschersleben trotz widriger Wetterbedingungen erneut zahlreiche Menschen zur wöchentlichen Montagsdemonstration. Die Teilnehmer setzten ein klares Zeichen für ihr politisches Anliegen und wurden durch eine Sprachbotschaft von Colette Born-Kamm-Rink unterstützt. Die bekannte Aktivistin konnte aufgrund gesundheitlicher Probleme und ihrer aktuellen Mobilitätseinschränkung nicht persönlich anwesend sein, zeigte sich aber wie immer solidarisch mit den Demonstrierenden.

Eine spontane Fortsetzung als „Spaziergang“ wurde jedoch von der Polizei untersagt – ohne Begründung und ohne eine rechtliche Grundlage darzulegen. Der Einsatzleiter verweigerte trotz mehrfacher Nachfragen die Kommunikation und entzog sich dem Dialog mit den Teilnehmern, in dem er nicht am Versammlungsort erschien. Ein solches Verhalten signalisiert eine besorgniserregende Missachtung bürgerlicher Rechte und grundlegender Transparenzpflichten durch die Polizei.

Besonders kritisch ist diese Haltung vor dem Hintergrund einer Verordnung des Salzlandkreises, die bis vergangene Woche spontane Demonstrationen generell untersagte. Zwar ist diese Beschränkung nun ausgelaufen, doch die Polizei in Aschersleben scheint weiterhin an restriktiven Maßnahmen festzuhalten, als gelte das Verbot fort. Die willkürlich wirkende Entscheidung, den Spaziergang zu unterbinden, unterminiert das Vertrauen in die Polizei und lässt die Frage aufkommen, ob hier gezielt versucht wurde, den friedlichen Protest zu ersticken. Das geben die Demonstranten schon so zum Ausdruck.

Aus Protest gegen die Maßnahmen erwägen die Demonstranten nun, für ein Jahr im Voraus jeden Montag einen Spaziergang anzumelden, um sich nicht erneut polizeilichen Einschränkungen auszusetzen. Allerdings widerspricht dies dem eigentlichen Gedanken der Protestler - sie wollen eben nicht bei jenen um Erlaubnis bitten, gegen die sie demonstrieren. Das Verhalten der Einsatzkräfte wirkt wie der mehrfach schon gesehene Versuch, kritische Stimmen zu unterdrücken.

Es ist noch lange nicht vorbei

An dieser Art und Weise kann man immer wieder erkennen, dass es noch lange nicht vorbei ist mit restriktiven Maßnahmen gegen Regierungskritiker - und dies eben auch auf kommunaler Ebene. Dies ist einer Demokratie unwürdig. Doch sind es die "Demokraten", die solche Restriktionen durchsetzen.

Verfasser: Michael Thurm  |  11.11.2024

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

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Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

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