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Tote und Geschädigte durch Impfung und Pandemie-Maßnahmen sind laut Professor Christian Drosten vertretbare Kosten


Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie wird, so gut es geht, von den Verantwortlichen verhindert oder auch verschleiert. Trotzdem werden immer mal wieder Dinge bestätigt, die jeden aufhorchen lassen sollten.



Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie wird, so gut es geht, von den Verantwortlichen verhindert oder auch verschleiert. Trotzdem werden immer mal wieder Dinge bestätigt, die jeden aufhorchen lassen sollten.

So wurde bei der Sitzung der Enquete-Kommission am 1.12.2025 auch Professor Christian Drosten befragt. Er war das Sprachrohr dieser „Der Wissenschaft“. Christian Drosten wurde von Tom Lausen gefragt:

„Halten Sie es für möglich, dass seit 2020 harte Maßnahmen wie Ausgangssperren, Besuchsverbote in Pflegeheimen, Kontaktverbote, Lockdowns, Quarantäne, Isolation, abgesagte Operationen und weitere drastische Einschränkungen selbst zusätzliche Todesfälle verursacht haben, etwa durch Vereinsamung, Versorgungsabbrüche, medizinische Unterversorgung oder den Verlust des Lebenswillens, wie es der Ethikrat ja auch früh gesagt hat, bei alten und pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen. Ja oder nein!“

Christian Drosten antwortet: „Sie fragen, ob Maßnahmen zusätzliche Todesfälle verursacht haben. Also das glaube ich, dass das so war. Alle Maßnahmen hatten Kosten, aber wir haben mit diesen Maßnahmen viel höhere Schäden verhindert und das ist ja das Entscheidende.“

Der Videobeweis! Das Video startet an der betreffenden Stelle.


Christian Drosten bestätigt, dass es allein schon durch die so genannten Eindämmungs-Maßnahmen Todesfälle gab. Die Gedankenwelt dieses Professors und auch der Politik ist demnach, dass Menschenleben und die Gesundheit von Menschen geopfert werden können, weil dies demnach vertretbare „Kosten“ sind.

Hinsichtlich der Massen-Impfung sind ebenfalls Totesfälle bestätigt.


Leben gegen Leben ist verfassungswidrig

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, ob ein entführtes Passagierflugzeug abgeschossen werden darf, was den Tod der Passagiere zur Folge haben würde, wenn die Gefahr bestehen würde, dass dieses Passagierflugzeug zum Beispiel in ein Fußballstadion gelenkt werden könnte, was auch dort Todesopfer zur Folge haben kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Abschuss entführter Flugzeuge durch die Bundeswehr für verfassungswidrig erklärt, da dies gegen die Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben verstoße, da unschuldige Passagiere zu Objekten degradiert würden. Ein pauschaler Abschuss ist untersagt, stattdessen müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden, wobei auch mildere Mittel (Verdrängen, Warnschüsse) erlaubt bleiben, aber der Abschuss als „Ultima ratio“ nur in extremen Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen, die das Gericht offenließ, denkbar wäre, wobei die Gesetzgebungskompetenz des Bundes kritisiert wurde.

Verstoß gegen die Menschenwürde: Das Gericht entschied, dass der Staat durch den Abschuss die Menschenwürde der unschuldigen Passagiere und Besatzungsmitglieder verletze, indem er sie zu bloßen Objekten einer staatlichen Entscheidung mache.

„Leben gegen Leben“ ist unzulässig: Eine Abwägung von Menschenleben (z.B. Passagiere gegen Menschen am Boden) ist nach dem Grundgesetz nicht erlaubt.

Bezogen auf die Pandemie-Maßnahmen, aber auch die Massenimpfung, bedeutet dies demnach, dass sowohl die Maßnahmen als auch die Impfungen, die nicht nur die Gesundheit zahlreicher Menschen, sondern auch nicht wenigen Menschen das Leben gekostet hatten, verfassungswidrig waren.

Selbstverständlich wird dies von den Verantwortlichen bisher ausgeblendet – auch auf regionaler Ebene. Tatsächlich Verantwortung zu übernehmen, ist seit einiger Zeit nicht das Wesen verantwortlicher Politiker.
Verfasser: Michael Thurm  |  05.12.2025
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