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Anti-Demokratiebewegung im Burgenlandkreis erfreut sich eines großen Zulaufs - Kreistag beschließt Einschränkungen und Ermächtigungen


Einen Meilenstein hinsichtlich des Ausschlusses von Besuchern und Medien konnte am 13.10.2025 im Kreistag des Burgenlandkreises beschlossen werden. Eine der neuen Regeln hat sogar einen Hauch eines Ermächtigungsgesetzes.


Konkret ging es um die Änderung der Geschäftsordnung, auf deren Basis der Kreistag und die Ausschüsse des Kreistages ihre Sitzungen durchführen. Es zeigte sich, dass sich eine große Anzahl an Kreistagsmitgliedern in der neuen, tollen »Anti-Demokratiebewegung« zusammenfand, um diese Änderungen zu beschließen.

Es war, wie bereits hier berichtet wurde, einigen Kreistagsmitgliedern und auch der Verwaltung ein Dorn im Auge, dass auch ich solche Sitzungen auf Video aufzeichne. Das Kommunalverfassungsgesetz ermöglicht solche Aufzeichnungen grundsätzlich, insofern daraus keine Störungen entstehen. Die Geschäftsordnung soll alles Weitere regeln. Bisher war die Regelung, dass eine Videoaufzeichnung vor der Sitzung anzumelden ist. Die neue Regelung soll besagen, dass Videoaufzeichnungen mindestens drei Stunden vor Sitzungsbeginn anzumelden sind. Warum? Na, damit man jeden abweisen kann, der seine Aufzeichnung zu spät angemeldet hat. Fantastisch, oder?

Doch nicht nur das Filmen sehen viele in der Verwaltung und im Kreistag wohl als problematisch an. Auch die Anzahl der Zuschauer möchte man einschränken. Verwiesen wurde im Vorfeld auf die Stadtratssitzung in Teuchern zum IKIG (Interkommunales Industriegebiet), bei der sich eine große Anzahl an Bürgern im Sitzungssaal einfand. Da die Sitzplätze absolut nicht ausreichten, nahmen die Bürger im ganzen Raum Stehplätze ein. Für die Verwaltung und zahlreiche Mitglieder der »Anti-Demokratiebewegung« im Kreistag sind das offensichtlich absolut unhaltbare demokratische Zustände. Sie möchten demnach verhindern, dass das Abstimmungsverhalten der gewählten Räte durch die Anwesenheit der Bürger – zuweilen auch als Souverän bezeichnet – beeinträchtigt werden könnte. Das ist nachvollziehbar, erst recht, wenn Entscheidungen getroffen werden sollen, die eine offenkundige Mehrheit der Bürger nicht will. Die einzig richtige Reaktion darauf kann also nur sein, die Anzahl der Besucher auf eine gewisse Anzahl an Sitzplätzen zu reduzieren.

Und es gab einen weiteren Punkt, der in die Geschäftsordnung einfließen sollte: Der Landrat soll zusammen mit dem Kreistagsvorsitzenden jederzeit den Sitzungsablauf ändern können. Dies könnte durchaus bedeuten, dass Tagesordnungspunkte mal eben schnell von der Tagesordnung genommen werden. Grandios, stimmt’s?

Kritisiert wurden diese Einschränkungen demokratischer Grundprinzipien mal wieder von diesen Wahrheitsfanatikern von der AfD (Alternative für Deutschland), obwohl wir doch alle wissen – weil uns das jeden Tag in den Mainstream-Medien erklärt wird –, dass es gerade die AfD ist, die die Demokratie abschaffen will und niemand anderes sonst. Lothar Waehler (AfD) trat dazu ans Mikrofon und bezog Stellung. Er erklärte, dass die AfD-Fraktion diese einschränkenden Änderungen nicht mittragen kann. Die Änderung der Anmeldung von Videoaufzeichnungen könne dazu genutzt werden, solche Aufzeichnungen zu unterbinden. Hinsichtlich der Anzahl an Plätzen für Zuschauer kritisierte er, dass diese auf Sitzplätze reduziert werden sollen und nicht definiert ist, wie viele Sitzplätze es denn konkret geben soll und wo sich der Zuschauerbereich konkret befinden soll. Er erklärte, dass es durchaus in Zukunft Themen im Kreistag geben könnte, die auf ein größeres Interesse seitens der Bürger stoßen könnten.

Anmerken möchte ich diesbezüglich, dass eine feste Definition hinsichtlich der Anzahl an Sitzplätzen jederzeit genutzt werden kann, um Zuschauer auszuschließen. Es ist durchaus denkbar, dass Sitzungen bei kritischen Themen in Räumlichkeiten verlegt werden, wo die Anzahl an Sitzplätzen noch stärker eingeschränkt werden kann, weil einfach der Platz fehlt. Und die wenigen Sitzplätze könnten durch Claqueure besetzt werden, wodurch kritische Zuschauer keine Möglichkeit hätten, an solchen Sitzungen teilzunehmen. Demokratischer wäre es also, Regelungen zu verankern, die eine Verlagerung solcher Sitzungen bei großem Interesse in Räumlichkeiten ermöglichen, wo alle ausreichend Platz haben. Wenn dies bedeutet, dass eine Sitzung vertagt werden muss, dann sollte auch das möglich sein.

Spannend ist – das brachte auch Lothar Waehler (AfD) zum Ausdruck – die Änderung der Geschäftsordnung dahingehend, dass der Landrat zusammen mit dem Kreistagsvorsitzenden die Tagesordnung jederzeit im Verlauf der Sitzung ändern kann. Waehler erklärte, dass die Räte solchen Änderungen wie bisher zustimmen sollten. Außerdem wird zu Beginn jeder Sitzung über die Tagesordnung abgestimmt. Änderungswünsche könnten dabei berücksichtigt werden. Mit der Änderung der Geschäftsordnung sollen nun also Landrat und Kreistagsvorsitzender nach Belieben – böse Zungen würden vielleicht sogar einen Vergleich mit einem Ermächtigungsgesetz ziehen – durch aus auch die Tagesordnung ändern können. Demnach könnten je nach Lust und Laune Punkte von der Tagesordnung genommen werden, die gerade nicht so genehm sind oder weil sie von dieser AfD stammen. Ja, das ist fantastisch, oder?

Böse war auch das Kreistagsmitglied Dirk Jonas (AfD) in dieser Kreistagssitzung gewesen. So hatte er doch beantragt, dass es eine namentliche Abstimmung zur Änderung der Geschäftsordnung geben solle, damit die Herren und Damen Kreisräte entsprechend Gesicht zeigen. Zum Glück wurde dies von den Mitgliedern der neuen, herausragenden »Anti-Demokratiebewegung« abgelehnt. Gesicht zeigen? Wo kämen wir hin, wenn der Bürger später einmal nachlesen kann, wer diesen Einschränkungen zugestimmt hat? Das kann ein aufrechter Anti-Demokrat nicht wollen, oder?

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurden selbstverständlich von den Mitgliedern der »Anti-Demokratiebewegung« beschlossen – allen voran der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU) und sein »Adjutant« Andy Haugk (Kreistagsvorsitzender, CDU/FDP-Fraktion). Das Prozedere ist im Video festgehalten.
Verfasser: Michael Thurm  |  18.10.2025  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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