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Erfolg für die Demokratie in Braunsbedra


Es war beinahe ein Krimi, der sich am 6. März 2024 im Rathaus Braunsbedra abspielte. Das Hauptthema war die Errichtung eines über 300 Hektar großen Solarparks. Die Bürgerinitiative Braunsbedra (Sina Anklam, Christoph Gallas und Marcus Müller) wollte eine Frage vom Stadtrat beantwortet haben, und genau das Stellen dieser Frage wurde zum Politikum.



Die Bürgerinitiative hatte 1474 gültige Stimmen der Einwohner von Braunsbedra gesammelt, die dies unterstützten. Die Frage lautete: Sind Sie dafür, dass auf dem Stadtgebiet Braunsbedra keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Solarparks) auf landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland mit Bodenpunkten über 25) errichtet werden?

Bürgermeister Steffen Schmitz beabsichtigte, das Stellen und Beantworten dieser Frage als rechtlich unzulässig zu erklären. Er befürchtete, dass die Beantwortung dieser Frage das in der Bauplanung befindliche Solarprojekt und künftige Solaranlagenprojekte gefährden könnte, weil dies einen Eingriff in das Verfahren darstellen würde. Hinzugezogen wurde Rechtsanwalt Andreas Silbersack, der seine Bewertung dazu abgab.

Dem widersprachen die Vertreter der Bürgerinitiative und baten um eine Abstimmung im Stadtrat. Nach einer umfangreichen und interessanten Fragerunde der anwesenden Bürger im Ratssaal eröffneten sich viele weitere Fragen betreffend der Antworten des Bürgermeisters und des Stadtratsvorsitzenden. Man spürte förmlich die Unzufriedenheit mancher Bürger betreffend der unzureichenden, teils schwammigen Antworten. Die Art der Durchführung der Bürgerfragestunde wurde teilweise als bevormundend empfunden. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass einige Fragen der Bürger vom Bürgermeister als unangenehm empfunden wurden.

Im weiteren Verlauf wurde bekannt, dass sehr viele Bürger Stellungnahmen geschrieben und an die Stadt Braunsbedra gesendet hatten. Ebenfalls stellte sich heraus, dass diese Anfragen in vollem Umfang mit den personenbezogenen Daten zur Prüfung und Einschätzung an Dritte zur Erstellung eines Gutachtens übermittelt wurden. Bei der Reaktion auf die Frage zu den weitergegebenen personenbezogenen Daten und dem Datenschutz zeigte sich der Bürgermeister unbeeindruckt. Eine Bürgerin äußerte dabei ihre Bedenken und appellierte an den Bürgermeister und die Stadträte, die Verfahrensweise zu überdenken und in ihrer Abstimmung zu berücksichtigen.

Die Auswahl des Anwalts Silbersack betrachteten einige ebenfalls als bedenklich. Die entstandenen Kosten für die Stadt durch die Hinzuziehung des Anwaltes wurden nicht genannt.

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass, wenn der Stadtrat die Frage der Bürgerinitiative positiv beantworten würde, dies der Kommunalaufsicht zwecks Prüfung übergeben werden müsse und das Ergebnis sehr wahrscheinlich wäre, dass diese dann von der Kommunalaufsicht als unzulässig erklärt werden würde. Dagegen könnten wiederum rechtliche Schritte eingelegt werden.

Bei der namentlichen Abstimmung erkannten 10 Stadträte die oben genannte Frage nicht an, 14 Stadträte stimmten für die Anerkennung. Dem Bürgermeister schien das Ergebnis nicht zu zusagen. Die Stimmung im Saal kann als positiv beschrieben werden. Es war eine große Erleichterung seitens der Vertreter der Bürgerinitiative zu spüren.

Im langen Video können Sie sich einen eigenen Eindruck verschaffen.

Verfasser: Michael Thurm & Grit Wagner  |  vor dem 01.07.2024

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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