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Die nächste Katastrophe ist eingetreten! - Maßnahmenfreunde, Pandemieliebhaber und Querdenker-Hasser müssen nun ganz stark sein! Michael Ballweg wurde freigesprochen!


Dieser „unser Rechtsstaat“ in dieser „unseren Demokratie“ hatte nicht nur die Staatsanwaltschaft in die Spur geschickt, um diesen Querdenker, diesen Freiheitsfanatiker, diesen Grundrechteeinforderer hinter Schloss und Riegel zu bekommen. Und ist trotzdem gescheitert.



Was für ein schwarzer Tag, oder?

Alle, die die Pandemiejahre so genossen hatten, wurden immer wieder gestört – von diesen Querdenkern, die gegen die Maßnahmen demonstrierten, die die von vielen geliebten Führer verhängt hatten, um den Pöb… ähm… das Volk zu schützen: Vor dieser unerträglichen Freiheit, diesem anstrengenden Selberdenken, diesem unbeschwerten Leben.

Selbstverständlich war es die Pflicht der Politik, diese Maßnahmen – böse Zungen und Rechtsextreme würden sagen – Grundrechtseinschränkungen zu verhängen und jeden zu maßregeln, zu drangsalieren, mit Bußgeldern und Strafen zu belegen, damit niemand aus der Reihe tanzt. Es wäre einfach nur furchtbar, wenn es in dieser „unseren Demokratie“ Abweichler gäbe, die den Gleichschritt stören oder sogar verweigern.

So hatte man es auf Michael Ballweg vollkommen zu Recht abgesehen und sich Gedanken gemacht, wie man diesen Querdenken-Gründer aus dem Verkehr ziehen könnte. Denn er war es, der maßgeblich diese „unsere Ordnung“ durcheinandergebracht hatte. Mit Demos, mit Aufrufen, selber Demos zu organisieren – dezentral, eigenverantwortlich und das Ganze auch noch friedlich.

Viele Schlaue hatten sich also zusammengetan und Strategien erdacht. Betrug in über 9.000 Fällen: Welch fantastische Idee. Und zack: Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft über 9 Monate. Und selbstverständlich Richter, die sich nicht so leicht von Ballwegs Anwälten mit Gesetzen aus der Ruhe bringen lassen, um die Untersuchungshaft zu beenden oder gar die Haftbedingungen zu erleichtern. Ein Staatsfeind muss auch wie ein Staatsfeind behandelt werden. Stimmt’s?

Doch dann wurde es leider schwierig für die Schlauen.


Keiner der Spender fühlte sich betrogen. Dieser Vorwurf war also haltlos. Aber was soll's. Dann muss eben der Vorwurf des versuchten Betrugs ausreichen. Doch das tat dieser dann auch nicht.

Welches Ass konnte man noch aus dem Ärmel ziehen?


Steuerhinterziehung! Welch weitere geniale Idee! Ballweg, der in Untersuchungshaft sitzt, hat seine Steuererklärung nicht abgegeben. Das ist es! Damit kann er dingfest gemacht werden. Ja, okay, wenn sämtliche Steuerunterlagen konfisziert sind und man im Gefängnis auch keine technischen Möglichkeiten wie einen Computer hat, eine Steuererklärung zu machen, kann man auch keine abgeben. Aber hey, wer wird sich denn um solche nebensächlichen Details Gedanken machen, oder?

Der schwärzeste Donnerstag aller schwarzen Donnerstage


Das Gericht in Stuttgart hatte Michael Ballweg am 31.07.2025 weitestgehend freigesprochen – nach über 40 Verhandlungstagen. Kein Betrug, kein versuchter Betrug.

Ein Fünkchen Hoffnung bleibt aber den Maßnahmenfreunden, Pandemieliebhabern und Querdenker-Hassern: Der Steuerbetrug. Dafür wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Tagessätzen à 100 Euro und eine Bewährung von einem Jahr verhängt. Allerdings muss erst noch entschieden werden, ob Ballweg diese 3.000 Euro tatsächlich einmal zahlen muss.

Akribisch genau wurde herausgefunden, dass Ballweg über seine Firma zwei Dinge gekauft und absetzen wollte: eine Hundematte und Parfüm für 11 und 8 Euro. Ganz klar ein Verbrechen, oder? Das sind die beiden Taten der vollendeten Steuerhinterziehung! Hurra, oder? Und er hatte die Steuererklärungen für sein Unternehmen – für die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer – nicht rechtzeitig abgegeben. Das macht einen Betrag von sage und schreibe etwas mehr als 2.000 Euro aus. Eine riesige Summe in unserer heutigen Zeit, oder? Ein klarer Fall für eine versuchte Steuerhinterziehung – also eine versuchte Strafbarkeit, oder?

Privat hatte Ballweg keinen Steuerbetrug begangen.


Es kommt aber noch schlimmer


Das konfiszierte Vermögen von Ballweg muss ihm wiedergegeben werden. Er wird dadurch wieder handlungsfähig. Er kann wieder Demos organisieren – gegen die von vielen geliebten Führer. Was für eine Katastrophe!

Und ihm steht eine Haftentschädigung für die über 9 Monate Untersuchungshaft zu. Das könnten um die 75 Euro pro Tag sein.

Das Herz wird schwer in diesen Tagen

Ja, ihr lieben Maßnahmenfreunde, Pandemieliebhaber und Querdenker-Hasser, die ihr so gehofft hattet, dass Ballweg ordentlich durch die Mangel genommen und weggesperrt wird. Ihr müsst nun stark sein, denn es ist nicht auszuschließen, dass Ballweg nicht müde wird, gegen die Führer, die ihr so liebt, zu demonstrieren und zu protestieren. Dies kann durchaus auch frischen Wind in die Aufarbeitung der Pandemie bringen. Und diese Aufarbeitung kann bedeuten, dass viele der von euch geliebten Führer große Probleme bekommen können. Und wenn es ganz furchtbar wird, sogar selbst angeklagt und eingesperrt werden. Doch an wem orientiert ihr euch dann? Zu wem schaut ihr dann auf?

Verfasser: Michael Thurm  |  31.07.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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