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Rückforderung des Rundfunkbeitrags wegen Sommerinterview mit Alice Weidel


Im Netz kursiert ein Musterschreiben, mit dem eine Rückerstattung bzw. Rückforderung des Rundfunkbeitrags für den Monat Juli 2025 wegen des desaströsen Sommerinterviews mit Alice Weidel (AfD) gefordert wird.



Als Textvorlage kursiert:

Dein Name • Musterstraße 1 • 123456 Musterstadt • Datum

An den Beitragsservice von
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Rückforderung meines Rundfunkbeitrags für Juli 2025

Ich bitte um Rückzahlung meines Rundfunkbeitrags für Juli 2025 wegen einer vermeintlichen politischen Einflussnahme beim ARD-Sommerinterview mit Frau Alice Weidel am 20. Juli diesen Jahres, welches stark gestört wurde – anscheinend absichtlich – um ihre freie Meinungsäußerung zu behindern.

Die Tatsache, dass die ARD in dieser Situation keinerlei geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs getroffen hat, lässt vermuten, dass diese Störung zumindest toleriert wurde; dies steht im Widerspruch zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Als zahlender Bürger fühle ich mich in meinem Recht auf objektive Berichterstattung eingeschränkt und fordere aus diesem Grund eine Erstattung des Beitrags für den Monat Juli an; zudem erwarte ich Ihre schriftliche Antwort bis spätestens [z.B., dem 15. August 2025].

Freundliche Grüße
Dein Name


Gedanken dazu

Da mittlerweile bekannt wurde, dass die Störungen – insbesondere durch den Bus, der während des Interviews lautstark mit einem Lied mit dem Refrain „Scheiß AfD“ den Bereich beschallte – mit der Polizei und sogar mit der ARD abgesprochen gewesen sein sollen, kann der obige Text dahingehend abgeändert werden, dass nicht mehr von einer „vermeintlichen Einflussnahme“ gesprochen werden muss. Es dürfte sich auch nicht nur um einen bloßen Anschein handeln. Auch bloße Vermutungen scheiden demnach aus. Man kann also durchaus von einem offensichtlichen Vorsatz sprechen. Ebenso dürfte es sich nicht mehr nur um ein Gefühl handeln, dass die objektive Berichterstattung eingeschränkt war.

Rückforderung des Rundfunkbeitrags

Wenn man in einem Schreiben den Rundfunkbeitrag zurückfordert, sollte man dies direkt an die Rundfunkanstalt schicken, die für das jeweilige Bundesland zuständig ist. Zusätzlich kann man ein solches Schreiben auch an die in der Textvorlage genannte Adresse senden. Doppelt hält bekanntlich besser.

Erfolgsaussichten?

Wer bereits Erfahrungen mit Ämtern, Behörden und auch Gerichten gemacht hat, wird davon ausgehen, dass die Erfolgsaussichten allein durch ein solches Schreiben eher gering sind. Im besten Fall wird man eingestehen, dass Fehler gemacht wurden – diese aber nicht gravierend genug seien, um eine Rückforderung des Beitrags zu rechtfertigen. Es war zwar nicht richtig, aber eben auch nicht so falsch.

Wahrscheinlich wird auch argumentiert, dass das Sommerinterview nur einen kleinen Teil des gesamten Programms ausmacht und dem Beitragszahler viele weitere hundert Stunden Sendematerial zur Verfügung stehen.

Letztlich kommt es auf jeden Einzelnen an, ob er weitere Schritte einleiten möchte. Je nachdem, wie die Antwort der Rundfunkanstalt ausfällt – und ob diese die Form eines Bescheides (Verwaltungsakts) hat – kann eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein. In dieser steht, welche rechtlichen Schritte unter anderem möglich sind. Meist ist dies der Weg über ein Verwaltungsgericht. Sollte das Antwortschreiben nur als unverbindliche Information gelten, müsste man sich selbst darüber informieren, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Nicht immer ist der direkte Gang vor Gericht vorgesehen – teilweise ist zuvor eine Schlichtungsstelle anzurufen. Wird dieser Zwischenschritt übersprungen, kann es passieren, dass eine Klage vom Gericht abgewiesen wird. Zu prüfen wäre auch, ob ein Amtsgericht oder ein Verwaltungsgericht zuständig ist. Verfahren vor dem Verwaltungs- als auch dem Amtsgericht kann man ohne Anwalt führen.

Ein anderer Gedanke

Nachdem man seine Rückforderung – wie oben beschrieben – übermittelt hat, könnte man bei zukünftigen Beitragszahlungen einen Monat einfach auslassen. Dann müsste die Rundfunkanstalt aktiv werden und den fehlenden Betrag für diesen Monat einfordern. Damit würde dort ein gewisser Verwaltungsaufwand entstehen. Wer den nötigen Mut und etwas Ausdauer mitbringt, könnte es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen.

Was hat man zu verlieren? Was kann man gewinnen?

Es hängt stark davon ab, wie das Gericht und insbesondere der Richter eingestellt sind. In der Regel wird man wohl eher staatsnah und zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks urteilen. Doch vielleicht hat man Glück und kann mit einer gut begründeten Argumentation überzeugen.

Verlieren würde man – im Fall einer Niederlage – nur, dass man den Beitrag für den Juli dennoch zahlen und zusätzlich die Gerichtskosten tragen muss. Diese berechnen sich nach dem Streitwert, also dem Monatsbeitrag.

Gewinnen kann man neue Erkenntnisse darüber, wie es tatsächlich läuft in diesem „besten Deutschland, das es je gab“. Wenn man eine mündliche Verhandlung beantragt - die das Gericht aufgrund des Mündlichkeitsgrundsatzes durchzuführen hat -, kann man Familie und Freunde als Zuschauer mitnehmen, um ihnen ebenfalls Einblick in den Ablauf solcher Verfahren zu geben. Darüber hinaus hat man im Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis ein interessantes Gesprächsthema – und vielleicht öffnet das dem einen oder anderen, der bislang noch staatsfunkgläubig ist, die Augen.

Die Erziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Neben der Politik versucht auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder, die Menschen erziehen zu wollen. Doch dies muss keine Einbahnstraße sein. Wenn sich viele Menschen fänden, die mit einem entsprechenden Schreiben den Rundfunkbeitrag zurückfordern, wäre das ein deutliches Zeichen an den Rundfunk, seine erzieherischen Maßnahmen einzustellen – oder zumindest deutlich zu reduzieren - und tatsächlich neutraler zu agieren.

Inspiration und Information für Mutige und Freunde des zivilen Ungehorsams

Wer entsprechenden Mut hat, findet vielleicht die Informationen in diesem Video inspirierend und anregend:



Verfasser: Michael Thurm  |  25.07.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

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