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Schluder-Jana in der Kreisverwaltung - Oder: Wie man die Einnahmen für den Landkreis auf einfache Weise erhöht


Wer noch einen älteren Führerschein besitzt, ist aufgefordert, diesen gegen das neue Checkkarten-Format umzutauschen. Warum? Weil man sich das in der Politik so ausgedacht hat.



Und wie das bei solchen wunderbaren gesetzlichen Vorgaben eben ist, geht das nicht ohne Aufwand – und natürlich auch nicht ohne Kosten. Denn die Ausgaben, die Gebühren für den neuen Führerschein trägt selbstverständlich der Betroffene selbst.

Die Bearbeitungszeit zieht sich ewig hin. Rückfragen soll man möglichst unterlassen, da sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltung nur zusätzlich belasten. Na gut – dann heißt es eben: geduldig warten.

Und dann, nur viele Monate später, flattert plötzlich ein Mahnbescheid ins Haus. Es wird behauptet, der ursprüngliche Gebührenbescheid sei nicht bezahlt worden. Komisch nur, dass dieser angebliche Gebührenbescheid nie zugestellt wurde. Auf die Mahngebühr will der Landkreis in diesem Schreiben selbstverständlich nicht verzichten.

Eine telefonische Rückfrage bei der Kreisverwaltung ergibt: „Ups! Ja!“ Die zuständige Mitarbeiterin hat wohl die nötigen Mausklicks gemacht, damit der Gebührenbescheid als „verschickt“ gilt – nur: verschickt wurde er eben nicht. Das, so die Auskunft am Telefon, sei „schon öfter vorgekommen“. Immerhin: Die Mahngebühr wurde nach dem Anruf kulanterweise erlassen.

Verschwörungstheorie?!

Was, wenn das gar kein wiederholtes Versehen von „Schluder-Jana“ ist? Was, wenn es mit Absicht geschieht – vielleicht sogar auf Anweisung? Was, wenn die Kreisverwaltung damit einerseits Papier, Tinte und Porto spart und andererseits ihre Einnahmen durch Mahngebühren steigert? Was, wenn bewusst darauf spekuliert wird, dass viele einfach die Mahngebühr zahlen, ohne sich zu wehren?

Hmmm...?

Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  23.07.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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