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Das Märchen von der unabhängigen Justiz und dem deutschen Rechtsstaat


Die Spatzen pfeifen es nun unüberhörbar von den Dächern, nur die Tauben wollen davon noch nichts hören.



Das Thema der Besetzung der Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht sollte jedem klargemacht haben: Die Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig, es gibt keine Gewaltenteilung.

Mit Frauke Brosius-Gersdorf wollte bzw. will die Politik eine Person im Bundesverfassungsgericht platzieren, die sich positiv zu einem AfD-Verbot positioniert hat – und das eben genau in der Kammer des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit Parteiverboten befasst. Das Ziel ist mehr als offensichtlich: Das Parlament schiebt ein AfD-Verbot an, und diesbezüglich positionierte Richter bestätigen es.

Schon in der Vergangenheit gab es fragwürdige Besetzungen. Sogar Mitglieder des Parlaments wurden zu Verfassungsrichtern ernannt. Sie entscheiden dann als Richter über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen, die sie selbst verabschiedet haben. Was dabei herauskommt, dürfte klar sein.

In den meisten Bundesländern ist die Ernennungsbefugnis beim Landesjustizministerium angesiedelt. Das bedeutet: Richter auf Probe und Richter auf Lebenszeit werden durch die Justizministerin bzw. den Justizminister ernannt. Die Ministerien organisieren die Auswahlverfahren, führen Bewerbungsgespräche oder Assessments durch bzw. lassen sie durchführen. Auch hier dürfte klar sein, dass jene eingesetzt und befördert werden, die das Mindset der Regierungspolitik teilen.


Auf regionaler Ebene werden Schöffen durch den Kreistag vorgeschlagen. Wie im Burgenlandkreis aufgezeigt, hat der Landrat eine Liste erstellt, über deren Verabschiedung der Kreistag abstimmen darf.

Da Richter in der Regel das tun, was Schüler nicht dürfen – nämlich abschreiben –, wird höchstrichterliche Rechtsprechung auch auf den unteren Ebenen übernommen, ohne noch einmal ausgiebig zu reflektieren, ob diese tatsächlich Sinn ergibt.

Es gibt in Deutschland keine von der Politik unabhängige Justiz. Richter, die gegen den Staat im Sinne der Bürger urteilen, dürften kaum befördert werden. Richter wie Dettmar in Weimar, die in einem wichtigen Thema gegen das von der Politik gewollte Narrativ entscheiden, werden kriminalisiert – selbstverständlich auch als deutliches Zeichen an die Richterschaft.


Verfasser: Michael Thurm  |  18.07.2025  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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