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Hoffnung für Meinungsfreiheit und Demokratie - Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des Compact-Magazins auf


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das im Sommer 2024 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot des Compact-Magazins aufgehoben.



Die Richter entschieden, dass die Voraussetzungen für ein vereinsrechtliches Verbot nicht erfüllt seien. Die Inhalte des Magazins würden sich im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit bewegen, solange sie nicht unmittelbar zu verfassungswidrigen Handlungen aufrufen oder diese aktiv unterstützen.

Das Urteil stellt einen bedeutsamen Präzedenzfall dar: Es unterstreicht, dass in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auch umstrittene oder polarisierende Publikationen zulässig sein müssen – selbst wenn sie auf breite gesellschaftliche Kritik stoßen. Die Meinungsfreiheit schützt ausdrücklich nicht nur mehrheitsfähige, sondern auch unbequeme oder abweichende Ansichten.


Kritik am Vorgehen des Innenministeriums

Das Verbot wurde seinerzeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit dem Vorwurf begründet, das Magazin sei „gesichert extremistisch“. Das Gericht sah jedoch keine hinreichenden Belege dafür, dass die inhaltliche Ausrichtung des Magazins ein Verbot nach dem Vereinsgesetz rechtfertige. Damit war das Verbot rechtlich nicht haltbar – ein klarer Hinweis darauf, dass hier staatliches Handeln über das rechtlich Zulässige hinausging.

Die Aufhebung wirft Fragen nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen auf. Kritiker sehen darin einen Fall, in dem die Bundesregierung selbst die verfassungsmäßige Ordnung verletzt haben könnte – ein Vorwurf, der im demokratischen Diskurs ernst genommen werden muss.

Die Politik – insbesondere die Bundesregierung – hat von vornherein zu wissen, was rechtlich möglich ist. Dort gibt es zahlreiche Berater, die Politiker bei solchen Verbotsbestrebungen auf die Rechtsgrundlagen hinweisen müssten. Handelt die Politik dennoch in dieser Weise, zeigt dies eindeutige Tendenzen weg von einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – und zwar nicht durch ein Pressemedium, sondern durch die Regierung selbst. Offensichtlich wurde Nancy Faeser auch vom damaligen Kanzler und anderen Verantwortlichen nicht gestoppt. Nach dem Regierungswechsel hätte das Verbot zudem durch die neue Bundesregierung aufgehoben werden können.

Standort und rechtliche Auseinandersetzungen

Das Compact-Magazin hat seinen Sitz im Ort Stößen im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt). Auch außerhalb der Auseinandersetzung mit dem Innenministerium sah sich das Magazin in juristischen Konflikten. So musste es sich ein Geschäftskonto bei der Sparkasse Burgenlandkreis erstreiten, nachdem keine Bank bereit gewesen war, dem Unternehmen ein Konto zur Verfügung zu stellen. Ein solcher Ausschluss vom Finanzsystem kann im Kontext demokratischer Grundprinzipien problematisch sein, wenn er nicht durch klare rechtliche Gründe gedeckt ist.

Bedeutung für die demokratische Kultur

Unabhängig davon, wie man zu den Inhalten des Magazins steht, verdeutlicht das Urteil einen wesentlichen Grundsatz: In einer Demokratie muss die Veröffentlichung auch kontroverser oder unbequemer Auffassungen möglich sein. Die Grenze zieht allein das Grundgesetz – nicht politische Bewertungen oder gesellschaftliche Stimmungen.

Das Urteil stärkt somit nicht das Magazin selbst, sondern den verfassungsrechtlichen Rahmen, in dem politische und publizistische Vielfalt möglich bleibt. Die Entscheidung aus Leipzig kann daher als Stärkung der Meinungsfreiheit insgesamt gewertet werden – und als Signal dafür, dass staatliches Handeln immer an Recht und Gesetz gebunden ist.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts markiert einen wichtigen Moment für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Es zeigt: Demokratie bedeutet auch, Widerspruch und Vielfalt der Meinungen auszuhalten – solange diese im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung bleiben. Die Entscheidung bietet Anlass zur Besinnung auf die Grundwerte eines offenen Rechtsstaats.

Link zur WebSite des Compact-Magazins: https://www.compact-online.de

Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  24.06.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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