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Welche Verbrecher werden wieder gewählt?


Auch wenn es aus dem Fokus geraten ist und viele damit nichts mehr zu tun haben wollen – die Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der "Pandemiejahre" wurden nach wie vor nicht aufgearbeitet, und die Verbrecher sind weiterhin auf freiem Fuß.



Es ist auch nicht zu erwarten, dass diese Verbrecher ihre Verbrechen tatsächlich aufarbeiten. Zwar wurde vereinzelt erklärt, dass es eine Aufarbeitung geben müsse, wirklich passiert ist allerdings nichts. Wichtig ist den Verbrechern jedoch, dass die Aufarbeitung nicht den "Schwurblern" überlassen wird.

Laut nachfolgendem Interview soll es 500.000 Impfgeschädigte geben. Andere gehen von noch mehr Fällen aus. Selbstverständlich haben die Verbrecher kein Interesse daran, dass dies aufgearbeitet wird.


Während der "Pandemie" wurde jeder positiv Getestete im Prinzip als krank und schon fast als gestorben eingestuft. Jeder, der im hohen Alter an multimorbiden Vorerkrankungen mit einem positiven Test verstarb, wurde als Corona-Toter registriert. Eine andere Todesursache kam gar nicht in Frage. Der Test reichte als Beweis vollkommen aus.

Anders läuft es bei jenen, die nach der sogenannten Impfung gesundheitliche Probleme bekamen oder verstarben. Diese Menschen lassen die Verbrecher im wahrsten Sinne des Wortes im Stich. Und jene, die an ihren gesundheitlichen Einschränkungen noch nicht zerbrochen sind, werden im Justizsystem fein säuberlich zermalmt.



Ich kann mich noch an Diskussionen erinnern, wie naiv die Pandemiegläubigen waren, die tatsächlich geglaubt hatten, dass der Staat für Impfschäden aufkommen werde. Mir war klar, dass dies mit Sicherheit nicht der Fall sein wird. Es war mir allerdings nicht möglich, dies den Politikerhörigen zu vermitteln.

Jeder anerkannte Impfschaden ist ein Beweis für diese Verbrechen. Folglich darf es möglichst keine Impfschäden geben. Das leuchtet sicherlich ein.

Die perfide Strategie und Menschenverachtung

Mit welcher Menschenverachtung diese Verbrecher nach wie vor unterwegs sind, wurde auf einer Wahlkampfveranstaltung im Januar 2025 vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verdeutlicht. Ihm wurde mitgeteilt, dass viele Menschen im Elend hocken und dass Impfgeschädigte Schwierigkeiten haben, ärztliche Behandlungen zu bekommen, wenn sie sich nicht als Corona-Erkrankte ausgeben.


Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, dass Gerichte feststellen, wer tatsächlich einen Impfschaden hat. Dass der Weg vor Gericht mit viel Aufwand, Kosten und auch psychischen Belastungen verbunden ist, dürfte Jens Spahn sicherlich bekannt sein.

Die Krönung der Menschenverachtung von Spahn war aber seine Aussage, dass jeder einen Aufklärungsbogen unterschrieben habe und somit über Nebenwirkungen aufgeklärt worden sei.

Wer sich noch erinnern kann, weiß, dass die Argumentation oft war, dass der Bürger gar nicht wissen könne, wie mRNA funktioniert und dies alles viel zu komplex sei. Trotzdem solle man sich die Substanzen spritzen lassen, und wer nicht wollte, wurde drangsaliert, ausgegrenzt und auch sanktioniert. Und nun – man muss schon sagen – spuckt Jens Spahn den Betroffenen ins Gesicht und will zum Ausdruck bringen, dass die Menschen für ihr Schicksal selbst verantwortlich seien.

Die Verhinderung der Aufarbeitung und Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt

Rechtsanwalt Ralf Ludwig erzählt in diesem Interview, dass Strafanzeigen gegen zahlreiche Akteure eingereicht wurden. Der Generalbundesanwalt hat erklärt, dass er keine Ermittlungen einleiten wird. Dies eröffnet zwar den Weg zum Internationalen Strafgerichtshof, zeigt aber auf, dass die deutsche Justiz der Auffassung ist, dass diese Verbrecher nicht zur Verantwortung gezogen werden sollen.


Der Souverän muss die Verbrecher zur Verantwortung ziehen

Die Aufarbeitung treiben daher die "Schwurbler", die größte Opposition und viele kleinere Gruppen voran. Wenn man diese etwas verfolgt, erfährt man, wie wenig insgesamt die Justiz und die Staatsanwaltschaften an einer Strafverfolgung interessiert sind. Das verwundert allerdings auch nicht, da gerade die Staatsanwaltschaften von den Verbrechern weisungsgebunden sind.


Wer Verbrecher wählt, muss sich nicht darüber beschweren, von Verbrechern regiert zu werden

Die Frage, die sich jeder am 23. Februar stellen sollte, ist: Sollte man diese Verbrecher wieder wählen? Kann man diesen Verbrechern wirklich wieder das Vertrauen schenken?

Politiker sind unsere Angestellten

Wenn der Wahlzettel vor einem liegt, sollte eines nicht vergessen werden: Die Politiker sind nicht unsere Erziehungsberechtigten oder unser Vormund, sondern unsere Angestellten. Wie geht man mit Angestellten um, die uns belegbar großen Schaden zugefügt haben?


Verfasser: Michael Thurm (Meinung)  |  19.02.2025
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