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Betrüger-Landkreis BLK? - Ein weiteres Beispiel, wie sich die Politik über gesetzliche Vorgaben einfach hinwegsetzt


Im Burgenlandkreis wurde einmal mehr gezeigt, wie die Politik sich scheinbar nach Belieben über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzt.



Anfang Oktober wurden in Zeitz zehn Stolpersteine aus Messing aus den Gehwegen gerissen – eine Tat, die von vielen als antisemitisch verurteilt wurde, obwohl die genauen Hintergründe bis heute unklar sind. Auch der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, reagierte sofort und prangerte den Vorfall scharf an. Doch abseits der öffentlichen Empörung bleibt ein entscheidender Fakt bis heute ungeklärt: Handelte es sich tatsächlich um einen gezielten antisemitischen Angriff, oder war es schlicht ein Fall von Metalldiebstahl? Auffälligerweise fehlen Hinweise wie Schmierereien oder antisemitische Symbole, die diesen Verdacht stützen könnten. Die Ermittlungen dauern an, und das Ergebnis bleibt offen.

Was allerdings klar ist: Der Landrat ließ es sich nicht nehmen, eine Spendenaktion ins Leben zu rufen, um die gestohlenen Stolpersteine zu ersetzen. Die Jüdische Allgemeine nennt 1.200 Euro für die Erneuerung der zehn Messingsteine – eine Summe, die bei weitem nicht die Haushaltsbudgets des Burgenlandkreises und der Stadt Zeitz sprengen dürfte. Warum müssen private Spender dafür aufkommen? Oder sind die Haushalte des Burgenlandkreises und der Stadt Zeitz so weit ausgeschöpft, dass solche Schäden aus den eigenen Haushalten nicht finanzierbar sind? Die Frage drängt sich auf, ob es keine Versicherung gibt, die für solche Vorfälle aufkommen könnte.


Vorsätzlicher Betrug an den Spendern?

Am 21. Oktober 2024 hatte Landrat Ulrich bekannt gegeben, dass über 50.000 Euro an Spenden eingegangen seien – eine Summe, die weit über die benötigten 1.200 Euro hinausgeht. Statt jedoch wie versprochen die überschüssigen Spenden an das Simon-Rau-Zentrum in Weißenfels zu übergeben, soll nun eine Jury eingesetzt werden, die über die Verteilung der Gelder an andere Projekte entscheidet. Diese Zweckentfremdung sorgt für Empörung, insbesondere bei der Jüdischen Allgemeinen aber auch Eric Stehr (DieLinke) im Burgenlandkreis, die diesen Missbrauch deutlich kritisiert.

Der Vorwurf des Betrugs steht im Raum. Den Spendern wurde zugesichert, dass ihre Gelder für einen klar definierten Zweck verwendet würden – nämlich für die Erneuerung der Stolpersteine und zur Unterstützung des Simon-Rau-Zentrums. Die jetzt angedachte Umverteilung der Spenden widerspricht dieser Zusage und ist nichts anderes als ein Betrug an den Spendern. In einem Land, in dem der Zweck von Spenden genau definiert sein muss, stellen sich die Fragen: Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Warum werden solche rechtlichen Vorgaben von jenen ignoriert, die es besser wissen müssten?

Als Gegensatz der Fall Michael Ballweg

Betrachtet man das Beispiel Michael Ballweg, Gründer der Querdenker-Bewegung, fällt die Doppelmoral Mal wieder deutlich ins Auge. Ballweg wurde wegen des Vorwurfs der Zweckentfremdung von Spendengeldern für neun Monate in Untersuchungshaft gesteckt, musste eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen und sein gesamtes Vermögen wurde eingefroren. Der Vorwurf des Betrugs basiert auf einer Behauptung, für die die Staatsanwaltschaft bis heute keine stichhaltigen Beweise vorlegen konnte. Kein einziger Spender hat eine Anzeige erstattet, dennoch wurde Ballweg wie ein Schwerverbrecher behandelt und im aktuellen Gerichtsverfahren sind 30 Verhandlungstage angesetzt.


Wenn also schon bei Ballweg so hart durchgegriffen wurde, wann werden dann Hausdurchsuchungen beim Landrat des Burgenlandkreises und beim Oberbürgermeister von Zeitz durchgeführt? Werden bereits Zellen in einer JVA für die Verantwortlichen vorbereitet? Schließlich geht es hier ebenfalls um den Verdacht der Zweckentfremdung von Spendengeldern – ein Vorwurf, der nicht weniger schwer wiegt. Wobei es nicht nur der Verdacht ist: Der Landrat hatte sicherlich unmisverständlich erklärt, dass überschüssige Spendengelder explizit an das Simon-Rau-Zentrum gehen sollen.

Die übliche Doppelmoral und gebilligter aber vorsätzlicher Rechtsbruch durch die Politik

Am Ende zeigt sich mal wieder, wie die Politik sich – selbst auf regionaler Ebene – über rechtliche Vorgaben hinwegsetzt, wann immer es ihr passt. Wenn es darum geht, die eigenen Bürger hinters Licht zu führen oder Spendengelder zweckzuentfremden, spielen rechtliche Rahmenbedingungen anscheinend keine Rolle. Doch wehe, es geht darum, die Rechte der Bürger zu wahren! Die Bild- und Tonaufzeichnung einer öffentlichen Sitzung eines Kreisausschusses wurde vom Landrat unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Kreistages untersagt, weil er sich nicht darüber hinwegsetzen können, und Bürgern wird in Fragestunden im Kreistag das Wort unter Verweis auf selbige Geschäftsordnung abgeschnitten. Doch so offenbart sich einmal mehr die politische Doppelmoral: Regeln gelten nur dann, wenn sie den Mächtigen nützen, und das Vertrauen, die Rechte der Bürger, des Souverän, der Wähler werden im Gegenzug mit Füßen getreten.

PS: An die Staatsanwaltschaft

Ist es möglich, mich vorab bezüglich der Hausdurchsuchungen beim Landrat Ulrich und Oberbürgermeister Thieme zu informieren, damit ich von der ersten Minute dabei sein kann? Als die von vielen geliebte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Firmen des Compact-Magazins verbieten ließ und die angeordneten Hausräumungen stattfanden, hatte es ja auch ganz gut geklappt, Medien im Vorfeld über diese Aktion in Kenntnis zu setzen. Ich würde mich wirklich über eine Vorabinformation freuen. Danke!



Verfasser: Michael Thurm  |  23.10.2024

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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