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„Welpenschutz“ für Eric Stehr (Die Linke) oder Prüfung der Verfassungstreue?


Der Artikel mit den Posts von Eric Stehr (Die Linke) aus den Pandemiejahren hat heftige Reaktionen auf Facebook ausgelöst.



Die Kommentarfunktion unter dem Post in der Gruppe „Die Weißenfelser aktuell“ wurde temporär deaktiviert, weil es einigen schwerfiel, die Contenance zu bewahren. Positive Kommentare waren die absolute Ausnahme.

Reaktionen und Vorwürfe in sozialen Netzwerken

In der Facebook-Gruppe „Demokraten Zeitz“ versuchte sich jemand mit dem Fake-Profil „Daike Tegeler“ – auf einem Bild hat die „Dame“ braune Augen, auf einem anderen blaue Augen – in „Welpenschutz“ und argumentierte, dass der Artikel eine Hetzjagd gegen Eric Stehr wäre und ich als IM (Inoffizieller Mitarbeiter) in der DDR ein Traumkandidat gewesen wäre oder sogar zu Zeiten der NSDAP Dankschreiben bekommen hätte.

Allerdings zeigt der Artikel die Posts von Eric Stehr, die er während der Pandemiejahre veröffentlichte. Es waren also gar keine Geheimdienstaktivitäten für den Sammler und Verfasser des Artikels (ich war es nicht) notwendig.

Vergleich mit aktuellen Diskussionen um die Verfassungstreue

Wir haben gerade in den letzten Tagen und Wochen erlebt, wie AfD-Mitglieder nicht zur Wahl als Landrat zugelassen wurden. Der Fall Martin Sichert ist diesbezüglich ein herausragendes Beispiel. Der Kreiswahlausschuss in Friesland lehnte die Kandidatur des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert für die Landratswahl im Juli 2026 ab. Grund waren angeblich „begründete Zweifel“ an seiner Verfassungstreue, gestützt auf eine Einschätzung des Innenministeriums wegen seiner Parteizugehörigkeit, Social-Media-Beiträgen und umstrittenen Äußerungen.

Kürzlich wurde versucht, eine Kampagne gegen den Spitzenkandidaten der AfD, Ulrich Siegmund, zu starten, weil Unklarheiten über ein Zeugnis bestehen. Selbstverständlich lässt man bei solchen Diskussionen die bestätigten Plagiate hinsichtlich Doktortiteln anderer Politiker anderer Parteien außen vor.

Die Frage nach der Verfassungstreue von Eric Stehr

Doch kommen wir zurück zum Thema Verfassungstreue. Wie ist es um diese bei Eric Stehr bestellt? Er posierte hinter Schilden mit der Aufschrift „Nazis töten“. Ja, das kann man mehrdeutig sehen, aber eben auch genau in eine bestimmte Richtung, die als Aufruf zum Mord angesehen werden kann.

Nazis sind für Eric Stehr pauschal eine sehr große Menschengruppe – Rollstuhlfahrer inbegriffen. Dies hatte er kürzlich erneut öffentlich bei der Simson-Ausfahrt der AfD kundgetan.

Eric Stehr postete, dass Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen erschossen werden sollten, um das „Problem“ loszuwerden. Die Maßnahmen-Kritiker bezeichnete er als „Covidioten“.

Wer sich mit den ungeschwärzten RKI-Files und den vielen anderen Dokumenten sowie den Aussagen auch des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn befasst hatte, wird wahrscheinlich zum Ergebnis kommen, dass die „Covidioten“ wohl eher jene waren, die das Märchen der Pandemie geglaubt hatten (oder immer noch glauben) und sich so wie Eric Stehr mit Begeisterung für den Test der sogenannten Impfstoffe zur Verfügung gestellt hatten. Es sei hier daran erinnert, dass der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Dezember 2025 erklärte, dass die Impfstoffforschung nie das Ziel eines Übertragungsschutzes hatte und diese sogenannten Impfstoffe nach wie vor am Markt (also an den Menschen) getestet werden.

Transparenz und politische Verantwortung

Auf seiner Website (https://ericstehr.de/) schreibt Eric Stehr: „Ich kämpfe mit Ihnen für den Zusammenhalt in unserer Region und für Chancen, Respekt sowie eine gute Zukunft für alle.“

Wer ist mit „alle“ gemeint? Auch jene, die er pauschal als Nazis oder Covidioten bezeichnet, jene, die seiner Auffassung nach erschossen werden sollten?

Betrachtet man seine Aussagen mit jenen eines Martin Sichert, dem pauschal vorgeworfen wird, nicht verfassungstreu zu sein, steht die Frage nach einer Verfassungstreue von Eric Stehr unweigerlich im Raum.

Eine Prüfung hatte der zuständige Wahlausschuss aber demnach nicht vorgenommen oder galant über die Aussagen von Eric Stehr hinweggeschaut.

Ob sich die Partei Die Linke einen Gefallen mit der Kandidatur von Eric Stehr gemacht hat, darf jeder für sich selbst entscheiden. Wer sich stets und ständig Toleranz und Vielfalt auf die Fahnen schreibt, sollte bei der Kandidatenauswahl doch etwas genauer hinschauen.

Kein „Welpenschutz“ für politische Kandidaten

Eric Stehr möchte in den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt werden, um über die Geschicke des Landes mitzubestimmen. Er ist seit vielen Jahren volljährig (geboren 2001) und damit ohne Zweifel für seine Posts vollumfänglich verantwortlich. Das schließt aus meiner Sicht „Welpenschutz“ aus und fordert geradezu, sich mit seinen Statements auseinanderzusetzen.

Hätte ein AfD-Mitglied solche Äußerungen gepostet, hätte man diese Person medial mit Sicherheit zerpflückt. Bei Eric Stehr sieht man das wohl nicht so problematisch.

Auf seiner Website schreibt er auch: „Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist für mich keine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit.“

Es interessiert sicherlich nicht wenige, in welchem Verhältnis er konkret zur ANTIFA steht, die sich gegenüber Menschen mit anderen Meinungen alles andere als tolerant zeigt und demokratische Grundsätze, also auch die Verfassungstreue, ablehnt, wenn es denen legitim erscheint.

Vielleicht schafft Eric Stehr auch in diesem Punkt Transparenz - möglichst noch vor der Landtagswahl.
Verfasser: Michael Thurm  |  06.08.2026
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