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Was darf Satire? - Landtag gegen AfD-Gesetzentwurf für mehr Abstand zwischen Demonstrationen und Gegendemonstrationen


Am 4. März 2026 wurde im Landtag kurz über einen Gesetzentwurf der AfD beraten. Der Entwurf sah vor, dass der Abstand zwischen Demonstrationen und Gegendemonstrationen größer sein soll.

Zu diesem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge“ sprach Christian Hecht (AfD) zu Beginn der Beratung: „Das Anliegen, das wir Ihnen heute vorstellen, stand in diesem Haus schon einmal vor etwas mehr als drei Jahren zur Debatte. Damals haben wir gefordert, das Versammlungsrecht so weiterzuentwickeln, dass Konflikte zwischen zeitgleichen, aber inhaltlich gegensätzlichen Versammlungen wirksam entschärft werden.“

Auch im Burgenlandkreis gab es solche Konflikte. Mit den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen traten hier und da Regierungsanhänger (nicht selten aus dem Lager der Antifa) auf. Einen großen Zusammenstoß gab es bei den Bauernprotesten in Zeitz, als Gegendemonstranten sogar auf die Traktoren der Bauern kletterten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erstanmelder hinsichtlich der Durchführung von Demonstrationen bevorzugt werden sollen. Gegendemonstrationen sollen einen so großen Abstand halten, dass sie die zuerst angemeldete Demonstration nicht stören. Über die Größe des Abstandes soll im Ermessen der zuständigen Versammlungsbehörde bzw. der Polizei entschieden werden.


Christian Hecht: „Denn das Problem in der Praxis ist doch offenkundig. Wenn gegensätzliche politische Lager in aufgeheizter Stimmung unmittelbar aufeinandertreffen, dann bleibt es oft nicht beim friedlichen Nebeneinander widerstreitender Meinungen. Dann kommt es zu Einschüchterung, zu aggressiver Überlagerung, zu Lärm und sonstigen Emissionen, zu Blockaden, zu bedrängenden Situationen und im schlimmsten Fall zu Gewaltausbrüchen. ... Der öffentliche Raum muss ein Ort der Meinungspluralität bleiben. Diese wird aber nicht dadurch geschützt, dass friedliche Teilnehmer wegen aggressiver Gegenmobilisierung eingeschüchtert werden oder dass Versammlungen nur noch unter massivem Stördruck stattfinden können. Wo der Friedliche sich zurückzieht, weil der Rücksichtslose den Ton angibt, dort verliert die Demokratie an Substanz.“

Dr. Tamara Zieschang – Was darf Satire?

Dr. Tamara Zieschang (CDU) erklärte, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig sei. Satirisch wurde sie mit den Worten: „Demokratie ist anstrengend. Demokratie muss widerstreitende Meinungen aushalten, oder besser gesagt: Demokratie lebt von Rede und Widerrede. Daher zählt die Meinungsfreiheit zu den grundlegenden Errungenschaften der Demokratie. Das heißt auch, dass ich andere Meinungen, solange sie nicht strafrechtlich relevant sind, zulassen muss. Das Gleiche gilt für die Versammlungsfreiheit, die ebenfalls zu den Grundpfeilern jeder Demokratie gehört. Versammlungen dienen nämlich dazu, eine gemeinsame Meinung öffentlich kundzutun. Daher dürfen Versammlungen auch nur unter sehr engen Voraussetzungen beschränkt werden. ... Wieso ist es so wichtig, dass man die Widerrede hinnehmen muss? - Weil nur so die Freiheit aller gewahrt werden kann“


Im Burgenlandkreis ist das Rechts- und Ordnungsamt unter Landrat Götz Ulrich (CDU) immer wieder sehr bestrebt, Demonstrationen einzuschränken. Erinnert sei an die willkürlichen Auflagen für die Demonstrationen in Zeitz. Aufzüge sollen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl auf der Straße stattfinden dürfen. Hupen und Lichtsignale sieht man im Ordnungsamt als Störungen an. Gegensätzlicher können die Worte von Tamara Zieschang (CDU) und das Agieren im Burgenlandkreis unter Landrat Götz Ulrich (CDU) kaum sein.


Erinnert sei aber auch an die vielen Strafanzeigen von Politikern gegen Personen, die im Internet die Politik kritisieren.

Erinnert sei ebenfalls an die Zensur, die nach wie vor stattfindet, aber unter anderem durch den Digital Services Act (DSA) an Plattformbetreiber ausgelagert wird, gegen die Betroffene zivilrechtlich vorgehen müssen.

Die Überweisung des Gesetzentwurfes der AfD-Fraktion in den zuständigen Rechts-Ausschuß wurde von der Mehrheit des Landtages abgelehnt.


Verfasser: Michael Thurm  |  09.03.2026
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