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AfD: Abschaffung der CO2-Bepreisung statt weiterer Erhöhungen


Im Landtag Sachsen-Anhalt stand am 29.01.2026 ursprünglich der Punkt „Abschaffung der CO2-Bepreisung statt weiterer Erhöhungen“ auf der Tagesordnung, wurde dann aber wieder abgesetzt.



Der Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 8/6496 - vom 20.01.2026) lautete wie folgt:

Abschaffung der CO2-Bepreisung statt weiterer Erhöhungen


Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (BEHG, TEHG) schnellstmöglich vollständig und ersatzlos zu streichen sowie alle entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundenen Regulierungen wie den CO2-Grenzausgleich abzuschaffen und deren Umsetzung sofort zu beenden.

Begründung

Die von der Bundes- und Europapolitik ergriffenen Maßnahmen der CO2-Bepreisung bewirken eine massive Verteuerung der Energiepreise in Deutschland und damit insgesamt Erhöhung des Preisniveaus. Unter dem Schlagwort der Internalisierung von externen Kosten werden Zahlungspflichten in fiktiver Höhe bemessen, die in der Nutzung der fossilen Energieträger nicht eingepreist seien. In der Theorie würde diese zusätzliche Bepreisung zu einer verbesserten Konkurrenzfähigkeit alternativer Energieträger führen und angeblich den Wechsel zu vermeintlich umweltschonenden Energieformen bewirken.

Faktisch erzeugen die gesetzlichen Konstrukte des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie die Regularien durch den sogenannten europäischen „Green Deal“ der EU vor allem eine ungeheure Bürokratie und einen künstlichen Kostenschub, der die Gesamtwirtschaft bedroht und das Potenzial hat, das soziale Leben noch weiter zu verteuern. Denn nicht nur das Tanken und Heizen werden hierdurch kostspieliger, sondern alles, was in irgendeiner Weise Energie benötigt.

Feststellbar ist dabei, dass die entstehenden Mehrkosten in Deutschland stärker an die Verbraucher weitergegeben werden als in europäischen Nachbarstaaten.1 Nachdem im Jahr 2025 der Preis pro Tonne C02 bereits auf 55 Euro gestiegen ist, ist eine weitere Preissteigerung auf bis zu 300 Euro pro Tonne im Jahr 2028 nicht auszuschließen, mit entsprechend weitreichenden Folgen.

Die propagierte Erfolgsgeschichte der CO2-Bepreisung im Zeichen des Klimaschutzes ist eine tatsächliche De-Industrialisierung für Deutschland, die indes zu keiner Verringerung des CO2-Aufkommens beiträgt, sondern lediglich eine Verlagerung ins Ausland bzw. eine Industrialisierung im Ausland fördert. So zeigt sich, dass die Industrieproduktion Deutschlands seit 2018 abnimmt.3 Deutschland ist das einzige Land der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer weltweit, welches im Jahr 2024 insgesamt eine schrumpfende Wirtschaft vorzuweisen hatte und im Jahr 2025 ebenfalls Schlusslicht war.

Das Institut der deutschen Wirtschaft schreibt daher folgerichtig, dass „die Anreizwirkungen des europäischen Emissionshandelssystems demnach buchstäblich an ihre Grenzen [kommen], wenn der Druck zur Emissionsminderung angesichts der hiesigen ambitionierten Klimaziele zunimmt, außerhalb der EU-Grenzen jedoch nicht.“

Die Lösung kann daher nicht in einer Ausweitung der CO2-Bepreisung liegen, wie es die bisherige wirtschaftsfeindliche Politik suggeriert, sondern nur in einer Abkehr von der CO2-Bepreisung, weshalb eine entsprechende Bundesratsinitiative dringend notwendig ist.

Ulrich Siegmund
Fraktionsvorsitz
Verfasser: Redaktion  |  05.03.2026
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