Deutsch   English   Français   Español   Türkçe   Polski   Русский   العربية
Home   Über BS   Kontakt



Da muss das Rathaus platzen! - Um Unterstützung wird gebeten - Bürgerbegehren und städtebaulicher Vertrag in Braunsbedra - aktueller Stand


Am 17. April 2024 tagt der Stadtrat von Braunsbedra. Sina Anklam von der Bürgerinitiative Braunsbedra bitte die Bürger der Stadt um Unterstützung für mehr Demokratie und dem Willen der Bürger.



Der Stadtrat von Braunsbedra beriet am 6. März 2024 über das Bürgerbegehren und den städtebaulichen Vertrag. Der Stadtrat gab seine mehrheitliche Zustimmung für ein Bürgerbegehren. Die zu beantwortende Frage lautet: "Sind Sie dafür, dass auf dem Stadtgebiet von Braunsbedra keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Solarparks) auf landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland mit einem Bodenwert über 25) errichtet werden sollen?"

Folgende Stadträte stimmten für das Bürgerbegehren (14 Ja- / 10 Nein-Stimmen): Herr Brand, Herr Soldmann, Herr Cechol, Herr Grätsch, Herr Schneider, Herr Schmeißer, Herr Höppner, Herr Poprawa, Herr Wald, Herr Geißler-Brettschneider, Herr Schier, Herr Pätzold, Herr Härzer, Herr Berndt.

Begründet wurde die Entscheidung der befürwortenden Stadträte wie folgt:
  • Man sollte den Willen der Bevölkerung und den Frevel an der Natur nicht ignorieren.
  • 1500 gültige Stimmen / zu 11.500 Einwohnern - 10% sind nicht zu ignorieren.
  • Das Thema Solarpark spaltet die Stadt, die Bürgerbefragung ist die günstigste Form der Lösungsfindung / ein Entscheid, der von allen akzeptiert wird / Gesetze sind interpretationswürdig und -fähig.
  • Bürgerentscheid entspricht Bürgerdemokratie / Ablehnung steht für Demokratieverdrossenheit.
  • Bürgerbegehren ist richtig, damit die Bürger ihre Stimme abgeben können sowie auch die Stadträte.


Der Bürgermeister, Steffen Schmitz, beruft sich auf das aktuell laufende Bebauungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV Solarpark Krumpa" und begründet so die "Unzulässigkeit" der Befragung. Er kündigte bereits in der Sitzung am 6. März 2024 seinen Widerspruch an. Die Entscheidung der Stadträte findet beim Bürgermeister keine Akzeptanz. Er ist nicht bereit, die Bürgerstimmen einzuholen oder zu hören.

Laut Aussagen des Bürgermeisters sieht die Kommunalverfassung vor, den Beschluss ein zweites Mal dem Stadtrat vorzulegen.

Die zweite Vorlage des Bürgerbegehrens erfolgt somit am 17.04.2024. Sollten sich die Stadträte erneut dafür aussprechen, droht der Bürgermeister schon jetzt mit Widerspruch und Vorlage bei der Kommunalaufsicht. Das Ergebnis der Bürgerbefragung wäre für die Stadt bindend und soll verhindert werden.

Als Alternative / Handreichung wurde der Wunsch nach Einbeziehung und Hören der Bürgermeinungen mit einem Antrag, unterschrieben von 10 Stadträten, nach einer Bürgerbefragung untersetzt. Hiernach soll die Bürgermeinung im Rahmen der Kommunalwahl ermittelt werden - als Basis und Unterstützung der anstehenden Entscheidung.

Die inhaltliche Formulierung der Befragung ist noch nicht abgeschließend erfolgt. Trotzdem erklärte der Bürgermeister diese Bürgerbefragung für rechtswidrig. Die Bürgerstimme soll hier nicht gehört werden.

Auch der städtebauliche Vertrag fand in dieser Sitzung am 06.03.2024 keine Zustimmung. Dieser soll ebenfalls am 17.04.2024 ein zweites Mal vorgelegt werden. Dieser Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt regelt die Kostenübernahme.

Bürgerinitiative Braunsbedra auf Facebook



Verfasser: Sina Anklam  |  vor dem 01.07.2024

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert


Weitere Artikel:

Einer für alle! Alle für einen!

Bauern, Handwerker, Unternehmer, Bürger - Demo Lützen 09.02.2024 Bürgerstimme Colette, Sina, Grit... Redner u.a. Colette Bornkamm-Rink, Grit, Sina, Demo-Oma... zum Artikel

Autobahn- und Straßenbrücken werden wieder besetzt

Am morgigen Donnerstag ist wieder Brückenleuchten in ganz Deutschland... zum Artikel

Das Ende der Bevormundung - Verwunderung über die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen

Am 9. Juni 2024 fanden die Kommunalwahlen auch im Burgenlandkreis statt. Hier und da wurde Traurigkeit und Unverständnis darüber geäußert, dass die AfD so viele Prozente erhalt... zum Artikel


der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube

Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm


Shorts / Reels / Kurz-Clips   Impressum / Disclaimer